Freibetrag ohne Stand
Eine Tabelle zeigt häufig nur die letzte Auszahlung. Ob der Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale im laufenden Jahr noch verfügbar ist, bleibt offen.
Für Sportvereine
„Steuerfrei sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten“: Ehrenlohn übersetzt diese Regel für Ihren Vereinsalltag. Kassenwarte behalten Freibeträge, Mehrfachtätigkeiten und Auszahlungen für Trainerinnen, Übungsleiter und Helfer im Blick.
Wenn Unterlagen fehlen
Die Auszahlung am Monatsende ist oft einfach. Schwieriger wird es, wenn der Freibetrag einer Person bereits teilweise verbraucht ist, eine weitere Tätigkeit hinzukommt oder Unterlagen für eine Prüfung gebraucht werden.
Eine Tabelle zeigt häufig nur die letzte Auszahlung. Ob der Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale im laufenden Jahr noch verfügbar ist, bleibt offen.
Eine Trainerin kann für mehrere Auftraggeber tätig sein. Ohne Erklärung zur Mehrfachtätigkeit kennt der Verein die persönliche Ausgangslage nicht.
Mündliche Absprachen sind im Alltag bequem. Bei Rückfragen lässt sich dann Inhalt, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit nur schwer belegen.
Auszahlungsbelege liegen in Ordnern, Nachrichten oder einzelnen Dateien. Für das Steuerbüro und eine Prüfung müssen sie erst zusammengesucht werden.
Die Folge ist nicht nur zusätzlicher Aufwand, sondern eine Dokumentation mit Lücken.
Ein klarer Ablauf
Ehrenlohn bündelt die Angaben, die ein Sportverein für vergütete Tätigkeiten wiederkehrend braucht. Die Software führt nicht die rechtliche Einzelfallprüfung an Stelle des Steuerbüros durch, sie bereitet die Unterlagen nachvollziehbar vor.
Sie erfassen die vergütete Person, ihre Aufgabe und den vorgesehenen Vergütungsweg. Eine Erklärung zur weiteren Tätigkeit bei anderen Auftraggebern kann zur Akte genommen werden.
Jede Auszahlung wird dem persönlichen Konto zugeordnet. So bleibt sichtbar, welche Beträge im Kalenderjahr für Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale oder Minijob erfasst wurden.
Ehrenlohn erstellt Vereinbarungen und Auszahlungsbelege aus den hinterlegten Angaben. Eine Übergabeliste bündelt die Vorgänge für das Steuerbüro.
Für den Vereinsalltag
Ehrenlohn bildet die wiederkehrenden Schritte bei Trainervergütungen ab. Der Fokus liegt auf einer nachvollziehbaren Akte je Person und Kalenderjahr.
Für jede vergütete Person entsteht ein eigener Überblick über Tätigkeiten, Vergütungsarten und Auszahlungen.
Erfasste Beträge werden dem Übungsleiterfreibetrag oder der Ehrenamtspauschale zugeordnet und im Jahresverlauf angezeigt.
Erklärungen zur Tätigkeit bei weiteren Vereinen oder Auftraggebern werden bei der Person dokumentiert.
Aus den Angaben zur Tätigkeit lassen sich Vereinbarungen zur weiteren Bearbeitung vorbereiten.
Für jede Auszahlung kann ein Beleg mit Person, Anlass, Betrag und Zeitraum abgelegt werden.
Bei einer Beschäftigung als Minijob erinnert die Akte daran, die Anmeldung mit dem Steuerbüro oder der Minijob Zentrale zu klären.
Erklärungen, Vereinbarungen und Belege bleiben bei der jeweiligen Person statt in verstreuten Ablagen.
Eine Liste fasst die Vorgänge zusammen, die das Steuerbüro für die weitere Bearbeitung benötigt.

Was sich ändert
Ehrenlohn hilft dem Vorstand, die Dokumentation unabhängig vom Wechsel im Kassenamt fortzuführen. Die Unterlagen bleiben am Vorgang und nicht nur im Wissen einer Person.
Rechtsgrundlagen verstehen
Ehrenlohn orientiert sich an den Regeln, die für vergütete Tätigkeiten im Verein relevant sind. Die Software ersetzt keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuerfrei sein. Voraussetzung ist unter anderem eine Tätigkeit für eine begünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
Grundlage: § 3 Nr. 26 EinkommensteuergesetzFür andere nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft kann die Ehrenamtspauschale gelten, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist nicht für dieselbe Tätigkeit neben dem Übungsleiterfreibetrag anwendbar.
Grundlage: § 3 Nr. 26a EinkommensteuergesetzArbeitgeber müssen geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei der Minijob Zentrale anmelden. Die Meldungen erfolgen im elektronischen Meldeverfahren.
Grundlage: § 28a Sozialgesetzbuch Viertes Buch, § 1 DEÜV
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Ehrenlohn.
Pilotpreise für Vereine
Die Preise gelten je Verein bei Jahreszahlung. Der Umfang richtet sich nach der Zahl der Personen, für die im Verein Vergütungen dokumentiert werden.
Für Vereine mit bis zu fünf vergüteten Personen.
9 Europro Monat bei Jahreszahlung
Für einzelne wiederkehrende Vergütungen.
Für Vereine mit bis zu 39 vergüteten Personen.
19 Europro Monat bei Jahreszahlung
Für die übliche Vereinsorganisation.
Für Vereine ab 40 vergüteten Personen.
39 Europro Monat bei Jahreszahlung
Für viele Trainerinnen, Trainer und Helfer.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Jahreszahlung, keine monatliche Abrechnung.
Fragen aus dem Vereinsalltag
Hier finden Sie Antworten zu Einsatz, Rechtsgrundlagen und Pilotzugang.
Nein. Ehrenlohn bereitet Angaben, Vereinbarungen und Belege strukturiert vor. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Einzelfalls bleibt beim Verein und seinen fachlichen Beratern.
Das kann vorkommen. Für die steuerliche Behandlung kommt es auf die persönlichen Voraussetzungen und die gesamte Nutzung des Freibetrags an. Ehrenlohn hilft dem Verein, eine Erklärung zur Mehrfachtätigkeit bei der Personenakte festzuhalten.
Die Software ordnet erfasste Auszahlungen einer Person und einem Kalenderjahr zu. Außerdem können Tätigkeit, Vereinbarung, Erklärung und Auszahlungsbeleg in der Akte abgelegt werden.
Nein. Beide Regelungen stehen an unterschiedlichen Stellen des Einkommensteuergesetzes und haben eigene Voraussetzungen. Ob eine konkrete Tätigkeit darunter fällt, sollte der Verein bei Unsicherheit mit seinem Steuerbüro klären.
Ehrenlohn führt Minijobs als eigenen Vergütungsweg in der Personenakte. Die Anmeldung und Meldungen an die Minijob Zentrale nimmt die Software nicht an Stelle des Arbeitgebers oder Steuerbüros vor.
Ja. Für den Einstieg können Sie die bisherigen Personen, Tätigkeiten und Jahresbeträge anhand Ihrer Unterlagen übertragen. Bei der Pilotvorführung besprechen wir, welche Daten für Ihren Verein zuerst sinnvoll sind.
Der Pilotzugang richtet sich an deutsche Sportvereine mit vergüteten Trainerinnen, Trainern, Übungsleitern oder Helfern. Gesucht werden insbesondere Kassenwarte und Schatzmeisterinnen, die Rückmeldung zum Ablauf geben möchten.
Ehrenlohn Magazin
Beiträge zu Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Minijob und Dokumentation im Sportverein.
Der Beitrag ordnet die jüngsten gesetzlichen Änderungen bei Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale ein. Er zeigt, welche Punkte Vereine regelmäßig beobachten sollten, ohne künftige Gesetzgebung vorwegzunehmen.
Der Beitrag übersetzt die Voraussetzungen des Übungsleiterfreibetrags in die Praxis eines Sportvereins. Er erklärt Anwendungsbereich, Grenzen und die Folgen für Vereinbarung und Abrechnung.
Der Beitrag ordnet wiederkehrende Termine für Vergütungen im Sportverein in einen Jahresablauf ein. Er erklärt, welche Fristen für Minijobs gelten und wann das Freibetragskonto abgeschlossen werden sollte.
Pilotzugang und Vorführung
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